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Casa Feria - Landhäuser, Ferienhäuser und Ferienwohnungen
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 Vertragsbedingungen      

1. Rechtsgrundlagen und Stellung von CASA FERIA GMBH
2. Abschluss des Vertrages
3. Bezahlung
4. Kaution
5. Leistungspflichten von CASA FERIA GMBH und Leistungsänderungen
6. Rücktritt durch den Kunden vor Belegungsbeginn (Anreise) / Stornokosten
7. Umbuchungen
8. Nicht in Anspruch genommene Leistung
9. Allgemeine Obliegenheiten des Kunden
10. Besondere Obliegenheiten des Kunden
11. An- und Abreisezeit, verspätete Ankunft
12. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
13. Beschränkung der Haftung
14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
16. Rechtswahl und Gerichtsstand


Bitte beachten Sie auch unsere Besonderen Hinweise:

Besondere Hinweise


Sehr geehrte Kunden,

CASA FERIA GMBH bietet Ihnen auf seinen Internetseiten ausgesuchte Ferienwohnungen und Ferienhäuser an, die von uns selbst geprüft wurden. Zu einem Gelingen Ihres Aufenthalts tragen auch klare Vereinbarungen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Bestimmungen treffen wollen. Diese Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen, dem Kunden und CASA FERIA GMBH zu Stande kommenden Vertrages. Bitte lesen Sie diese Vorschriften deshalb genau durch. Aus Vereinfachungsgründen verwenden wir nachfolgend für alle von uns angebotenen Ferienwohnungen oder Ferienhäuser einheitlich den Begriff »Ferienobjekt«.


1. Rechtsgrundlagen und Stellung von CASA FERIA GMBH

1.1. In Übereinstimmung mit der deutschen Rechtsprechung unterstellt CASA FERIA GMBH das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und CASA FERIA GMBH dem Pauschalreiserecht der §§ 651a – m Bürgerliches Gesetzbuch in entsprechender Anwendung.

1.2. Soweit gesetzliche Vorschriften diesen Bestimmungen nicht vorangehen oder entgegenstehen, gelten für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und CASA FERIA GMBH in erster Linie diese Vertragsbestimmungen.


2. Abschluss des Vertrages

2.1. Mit der Buchung bietet der Kunde CASA FERIA GMBH den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind diese Vertragsbestimmungen, die Beschreibung des Ferienobjekts, die Ortsbeschreibung, unsere  »Besonderen Hinweise«  und alle ergänzenden Informationen zum Ferienobjekt und zum Land, soweit diese dem Kunden vorliegen.

2.2. Reisevermittler sowie die Eigentümer der Ferienobjekte sind von CASA FERIA GMBH nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von CASA FERIA GMBH hinausgehen oder im Widerspruch zur Beschreibung des Ferienobjekts stehen.

2.3. Ortsprospekte und Beschreibungen der Ferienobjekte, Hotelprospekte, die nicht von CASA FERIA GMBH herausgegeben werden, sind für CASA FERIA GMBH und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Leistungsbeschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von CASA FERIA GMBH gemacht wurden.

2.4. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt CASA FERIA GMBH den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.

2.5. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2.6. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von CASA FERIA GMBH zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird CASA FERIA GMBH dem Kunden eine schriftliche Buchungsbestätigung übermitteln. Hierzu ist CASA FERIA GMBH nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Belegungsbeginn erfolgt.


3. Bezahlung

3.1. Nach Vertragsabschluss und gegen vorherige Aushändigung des Sicherungsscheines ist in der Regel eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises zur Zahlung fällig. Bei einigen Häusern in der Toskana beträgt die Anzahlung nur 15 %. In diesen Fällen wird in der Buchungsbestätigung darauf hingewiesen. Die Restzahlung wird je nach Objekt

a) 4 Wochen vor Belegungsbeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist.
b) bei Anreise vor Ort an den Vermieter übergeben, sofern der Sicherungsschein übergeben ist. Auf die jeweiligen Restzahlungsmodalitäten weisen wir ebenfalls in der Buchungsbestätigung hin.

3.2. Soweit CASA FERIA GMBH zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Gesamtpreises kein Anspruch auf Bezug des Ferienobjekts, bzw. Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.

3.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist CASA FERIA GMBH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5. zu belasten.


4. Kaution

4.1. Die nachfolgenden Vereinbarungen trifft CASA FERIA GMBH mit dem Kunden als rechtsgeschäftlicher Vertreter des Kautionsempfängers.

4.2. Der Kunde hat vor Ort an den Eigentümer/Verwalter/ Bevollmächtigten eine Kaution zu bezahlen, wenn dies in der Objektbeschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung vermerkt ist. Die Höhe der Kaution ergibt sich aus den Angaben in der Objektbeschreibung und den darauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung.

4.3. Das Kautionsverhältnis wird ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Empfänger der Kaution begründet. CASA FERIA GMBH hat keine diesbezüglichen Rechte und Pflichten. Ansprüche aus dem Kautionsverhältnis können nicht gegen CASA FERIA GMBH gerichtet werden.

4.4. Die Kaution ist grundsätzlich in bar zu hinterlegen. Eine Kautionsleistung per Scheck oder per Kreditkarte ist nur möglich, wenn dies in der Objektbeschreibung oder in der Buchungsbestätigung ausdrücklich angegeben ist.

4.5. Die Kaution sichert die Erfüllung der Pflichten des Kunden zur Schlüsselrückgabe, zur Bezahlung der verbrauchsabhängigen Nebenkosten wie z.B.: Strom, Wasser, Gas, Telefon, zum Schadensersatz bei Beschädigung sowie zum Schadenersatz bei ggf. nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Endreinigung.

4.6. Der Kautionsempfänger ist berechtigt, entsprechende Einbehalte an der Kaution vorzunehmen. Dem Kunden bleiben Einwendungen gegen die Verrechnung mit der Kaution und entsprechende Rückzahlungsansprüche gegen den Kautionsempfänger vorbehalten.

4.7. Die Rückzahlung erfolgt am letzten Belegungstag vor Abreise des Kunden. Soweit Ansprüche des Kautionsempfängers, welche die Kaution absichert, strittig sind oder bis zu Abreise des Kunden nicht festgestellt werden können, erfolgt die Abrechnung und gegebenenfalls Rückzahlung spätestens 14 Tage nach Belegungsende.


5. Leistungspflichten von CASA FERIA GMBH und Leistungsänderungen

5.1. Die von CASA FERIA GMBH geschuldete vertragliche Leistung besteht in der Überlassung des gebuchten Objekts in dem Zustand und der Ausstattung, wie sie sich aus der Ausschreibung und den vertraglichen Vereinbarungen ergeben, und zwar nach Maßgabe aller Hinweise und Erläuterungen im Prospekt bzw. der Beschreibung des Ferienobjekts und eventueller ergänzender Hinweise, soweit diese dem Kunden bei Vertragsabschluss vorlagen.

5.2. Von der Leistungspflicht von CASA FERIA GMBH nicht umfasst sind, ausgenommen soweit diesbezüglich seitens CASA FERIA GMBH Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten bestehen und schuldhaft verletzt wurden, alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des Objekts, Strand- und Ortsverhältnisse des Ferienorts.

5.3. Änderungen wesentlicher Leistungs- und Austattungsmerkmale des Ferienobjekts von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, bzw. der Beschreibung des Ferienobjekts, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von CASA FERIA GMBH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Ferienobjekts nicht beeinträchtigen.

5.4. Unwesentliche Änderungen hinsichtlich der Einrichtungen und Ausstattungen des Ferienobjekts sind grundsätzlich zulässig.

5.5. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

5.6. CASA FERIA GMBH ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

5.7. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung, bzw. eines wesentlichen Merkmals des Ferienobjekts, ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung eines mindestens gleichwertigen Ferienobjekts zu verlangen, wenn CASA FERIA GMBH in der Lage ist, ein solche solches ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung von CASA FERIA GMBH über die Änderung dieser gegenüber geltend zu machen.


6. Rücktritt durch den Kunden vor Belegungsbeginn(Anreise) /Stornokosten

6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Belegungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber CASA FERIA GMBH unter der nachstehend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

6.2. Tritt der Kunde vor Belegungsbeginn zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so verliert CASA FERIA GMBH den Anspruch auf den Preis. Stattdessen kann CASA FERIA GMBH, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Objektpreis verlangen.

6.3. CASA FERIA GMBH hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Belegungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Objektpreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung und die gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Ferienobjekts berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
a) Bei einem Rücktritt bis 61 Tage vor Belegungsbeginn 20% des Gesamtpreises
b) Vom 60. Tag bis zum 50. Tage vor Belegungsbeginn 30% des Gesamtpreises
c) Bei einem Rücktritt vom 49. bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises
d) Bei einem Rücktritt ab dem 29. Tage vor Belegungsbeginn oder bei Nichtanreise 90% des Gesamtpreises.

6.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, CASA FERIA GMBH nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

6.5. CASA FERIA GMBH behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist CASA FERIA GMBH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung des Ferienobjekts konkret zu beziffern und zu belegen.


7. Umbuchungen

7.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Anreisetermins, des Reiseziels, des Ferienobjekts, der Personenzahl und mit gebuchter Nebenleistungen (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird sie auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann CASA FERIA GMBH bis zu 16 Wochen vor Belegungsbeginn ein Umbuchungsentgelt von € 30,- pro Kunde erheben.

7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag gemäß Ziffer 7. zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.


8. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde die Belegung des Ferienobjekts oder Teile davon, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht, nicht vollständig, nicht über den gesamten Vertragszeitraum oder mit der gebuchten Personenzahl in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises. CASA FERIA GMBH wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Eigentümer/Vermieter bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungsteile oder -zeiträume handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


9. Allgemeine Obliegenheiten des Kunden

9.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Verträgen mit CASA FERIA GMBH wie folgt konkretisiert:
a) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von CASA FERIA GMBH anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von CASA FERIA GMBH wird der Kunde spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung nicht geschuldet, so ist der Kunde verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber CASA FERIA GMBH unter der nachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen.

9.2. Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

9.3. Beauftragte von CASA FERIA GMBH und Eigentümer/Vermieter sind nicht befugt und von CASA FERIA GMBH nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen CASA FERIA GMBH anzuerkennen.

9.4. Wird die Nutzung des Ferienobjekts infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, CASA FERIA GMBH erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn CASA FERIA GMBH oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten, eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von CASA FERIA GMBH oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.


10. Besondere Obliegenheiten des Kunden

10.1. Das Ferienobjekt darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personen belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist CASA FERIA GMBH, unbeschadet ihres Rechts auf Kündigung des Vertrages, berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.

10.2. Besuche jedweder dritter Personen, die nicht im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen als Mitreisende angegebenen wurden und die einen Zeitraum 24 Stunden überschreiten, insbesondere eine Übernachtung einschließen sind dem Beauftragten von CASA FERIA GMBH anzuzeigen. Erfolgt eine solche Anzeige nicht oder stellen sich solche Besuche objektiv als Zusatzbelegung des Ferienobjekts dar, gilt die Regelung in Ziffer 11.1 entsprechend.

10.3. Auf Verlangen von CASA FERIA GMBH bzw. deren Beauftragten, ist bei Bezug des Ferienobjekts eine Besichtigung und Kontrolle des Ferienobjekts und seiner Einrichtungen durchzuführen und das Ergebnis gegebenenfalls in einem Protokoll fest zu halten. Der Kunde ist mit Ansprüchen auf Grund solcher Mängel ausgeschlossen, die im Rahmen einer solchen Übernahme objektiv erkennbar waren, vom Kunden jedoch nicht gerügt wurden.

10.4. Die Kunden und ihre Mitreisenden sind verpflichtet, das Objekt pfleglich zu behandeln, und CASA FERIA GMBH, dem Eigentümer oder dem örtlichen Beauftragten von CASA FERIA GMBH alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden. Dies gilt grundsätzlich auch für Schäden und Mängel, die der Kunde nicht als störend empfindet und solche, für die er sich oder seine Mitreisenden nicht für verantwortlich hält.

10.5. Insbesondere bei Schäden an der Einrichtung und dem Inventar des Ferienobjekts gilt, dass eine unterlassene Anzeige zu einer Nachweispflicht des Kunden führen kann, dass nach der Abreise festgestellte Schäden nicht von ihm oder seine Mitreisenden verursacht wurden oder zu vertreten sind.

10.6. Die Gäste sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

10.7. Der Kunde hat Bedienungsanweisungen und sonstige Hinweise bezüglich der Nutzung des Objekts und seiner Einrichtungen, die im Ferienobjekts ausliegen oder ihm vor Ort mitgeteilt wurden, genau zu befolgen. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, Eingriffe in technische Einrichtungen des Ferienobjekts, insbesondere die Elektroinstallation, die Wasser- oder Abwasserversorgung, in einzelne Geräte, Heizungen, Umwälzanlagen von Swimmingpools oder Schließeinrichtungen ohne Zustimmung des Beauftragten oder Eigentümers vorzunehmen. Für schuldhaft durch eine entsprechende Zuwiderhandlung verursachte Schäden haftet der Kunde, gegebenenfalls gesamtschuldnerisch mit seinen Mitreisenden.

10.8. Der Kunde ist verpflichtet, ihm mitgeteilte örtliche Vorschriften, insbesondere zum Brand- und Lärmschutz und zur Wasserversorgung zu beachten.

10.9. Den Gästen obliegt auch die regelmäßige Reinigung des Ferienobjektes, das vor seiner Abreise im sauberen Zustand zu hinterlassen ist. Eine eventuell im Preis enthaltene Endreinigung enthält nicht das Reinigen des Geschirrspülers oder die Reinigung des Kochherdes, des Backofens, des Kühlschranks und der Küchengeräte; diese müssen in einwandfrei sauberem Zustand hinterlassen werden. Bedarf es einer Extra-Reinigung, so wird von den Beauftragten von CASA FERIA GMBH die Reinigungszeit berechnet. Mit üblichen Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen oder Beschädigungen der Wohnungsausstattung werden gesondert in Rechnung gestellt. Etwaige Entschädigungsleistungen, die sich aus vorstehenden Regelungen zu Lasten des Kunden ergeben, müssen vor Abreise an den Beauftragten von CASA FERIA GMBH bezahlt werden und können mit einer geleisteten Kaution verrechnet werden.

10.10. Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung von CASA FERIA GMBH mitgebracht werden. Art und Größe sind wahrheitsgemäß und genau anzugeben. Schuldhaft unterbliebene oder falsche Angaben können eine außerordentliche Kündigung des Vertrages durch CASA FERIA GMBH rechtfertigen.


11. An- und Abreisezeit, verspätete Ankunft

11.1. Das Ferienobjekt kann am Anreisetag zu dem in den Reiseunterlagen genannten Zeitpunkt bezogen werden. Ein Anspruch auf einen früheren Bezug besteht nicht.

11.2. CASA FERIA GMBH teilt die späteste Ankunftszeit mit. Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Objektübernahme bei verspäteter Ankunft besteht nicht.

11.3. Eine Verspätung hat der Gast in jedem Fall bei der in den Reiseunterlagen genannten Stelle anzuzeigen, insbesondere für den Fall, dass der Eigentümer oder örtliche Beauftragte ausnahmsweise zu einer späteren Übergabe bereit ist.

11.4. Übernachtungskosten des Gastes aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu seinen Lasten.


12. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

12.1. CASA FERIA GMBH oder in deren Stellvertretung der hierzu ausdrücklich bevollmächtige Beauftragte oder Eigentümer, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung von CASA FERIA GMBH, deren Beauftragten oder des Eigentümers nachhaltig stört oder wenn ein Kunde oder Mitreisender sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

12.2. Dies gilt insbesondere soweit trotz Abmahnung eine vertragswidrige Objektbelegung, insbesondere eine Überbelegung, fortgesetzt wird oder trotz Abmahnung gegen Hausordnungen verstoßen oder der Hausfrieden erheblich gestört wird oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Vertragsobjekt erheblich beschädigt wird.

12.3. Kündigt CASA FERIA GMBH in diesen Fällen, so behält CASA FERIA GMBH den Anspruch auf den Gesamtpreis; CASA FERIA GMBH muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die CASA FERIA GMBH aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt.


13. Beschränkung der Haftung

13.1. Die vertragliche Haftung von CASA FERIA GMBH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit CASA FERIA GMBH für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

13.2. Die deliktische Haftung von CASA FERIA GMBH für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Gesamtpreis des Ferienobjekts für die vereinbarte Aufenthaltsdauer beschränkt.

13.3. CASA FERIA GMBH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Mietwagen), wenn diese Leistungen in der Objektbeschreibung und der Buchungsbestätigung als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen von CASA FERIA GMBH sind. CASA FERIA GMBH haftet jedoch für einen Schaden des Kunden, wenn und insoweit als die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von CASA FERIA GMBH ursächlich geworden ist.


14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

14.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt nach Belegungsende geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber CASA FERIA GMBH unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

14.2. Vertragliche Ansprüche des Kunden, soweit sie nicht auf Körperschäden beruhen, verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Belegung des Ferienobjekts dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und CASA FERIA GMBH Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder CASA FERIA GMBH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.


15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

15.1. CASA FERIA GMBH wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, für die CASA FERIA GMBH ihre Ferienobjekte anbietet, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Belegungsbeginn unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

15.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn CASA FERIA GMBH schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.


16. Rechtswahl und Gerichtsstand

16.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und CASA FERIA GMBH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

16.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen CASA FERIA GMBH im Ausland für die Haftung von CASA FERIA GMBH dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

16.3. Der Kunde kann CASA FERIA GMBH nur an deren Sitz verklagen.

16.4. Für Klagen von CASA FERIA GMBH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von CASA FERIA GMBH vereinbart.

16.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vertrag zwischen dem Kunden und CASA FERIA GMBH anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.


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© Diese Vertragsbedingungen sind urheberrechtlich
geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2004 – 2007
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Vertragspartner ist:


Firma CASA FERIA GMBH
Geschäftsführer Michael Müller

Handelsregister: Amtsgericht Fürth HRB 10839
Umsatzsteuer-Ident-Nr.: DE 251586634

Gerberei 19
D-91054 Erlangen

Tel.: 09131 / 812808-13
Fax: 09131 / 812808-60
E-Mail:


Bitte beachten Sie auch unsere Besonderen Hinweise:

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